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Baumarbeiten

Baumarbeiten

Zur Erhal­tung der Bäu­me füh­ren wir ver­schie­de­ne Baum­pfle­ge­ar­bei­ten durch.

Mit einer umfas­sen­den Baum­kon­trol­le lässt sich der aktu­el­le Baum­zu­stand feststellen
und die dar­aus erfor­der­li­chen Maß­nah­men ablei­ten. Zum Bei­spiel der Kronenschnitt,
die Aus­lich­tun­gen, die Auf­as­tun­gen, Sturm­schä­den­be­sei­ti­gun­gen und die Herstellung
der Verkehrssicherheit.

Bei Bedarf füh­ren wir auch Baum­fäl­lun­gen durch und kön­nen mit unse­rem Maschinenpark
den Baum vor Ort schred­dern und fach­ge­recht entsorgen.

Baumpflege

Bei der fach­män­nisch aus­ge­führ­ten Baum­pfle­ge ist unser Ziel, den Baum instand zu set­zen und zu för­dern. Unter ande­rem gehö­ren der Kro­nen­schnitt und das Dün­gen des Bau­mes zu den erfor­der­li­chen Maß­nah­men. Im Bedarfs­fall set­zen wir Kro­nen­si­che­run­gen ein.

Gefahrbaum­fällungen

Soll­te Gefahr im Ver­zug sein – z. B. nach einem Sturm – und ein­mal ein Baum dro­hen umzu­fal­len, sind wir kurz­fris­tig in der Lage, eine soge­nann­te Gefahr­baum­fäl­lung durch­zu­füh­ren. Häu­fig set­zen wir dann unse­re erfah­re­nen Baum-Klet­ter­spe­zia­lis­ten ein, um die dro­hen­de Gefahr schnellst­mög­lich abzuwenden.

Baumfällungen / Kranfällungen

Für Baum­fäl­lun­gen ver­wen­den wir bei Bedarf Hub­ar­beits­büh­nen. Für die Bedie­nung die­ser Gerä­te und Maschi­nen sind wir qua­li­fi­ziert aus­ge­bil­det und besu­chen regel­mä­ßig die von den Her­stel­lern ange­bo­te­nen Fort­bil­dungs­kur­se. Dar­über hin­aus sind im Team erfah­re­ne Baum-Klet­ter­spe­zia­lis­ten im Ein­satz, die mit den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Aus­bil­dun­gen — Seil­klet­ter­tech­nik für die Baum­pfle­ge Zer­ti­fi­zie­rung nach SKT‑A und SKT‑B — die fach­li­chen Qua­li­fi­ka­tio­nen vorweisen.

Genehmigungen beantragen / einholen

Für die Bear­bei­tung von Bäu­men, ins­be­son­de­re für das Fäl­len von Bäu­men, sieht der Gesetz­ge­ber in vie­len Städ­ten und Gemein­den ein Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren vor. Ger­ne küm­mern wir uns um die Bean­tra­gung, Durch­füh­rung und Ein­ho­lung der ent­spre­chen­den Geneh­mi­gun­gen unter Ein­hal­tung der jewei­li­gen Baumschutzsatzung.
Im Bedarfs­fall wer­den wir uns mit den Strom-Netz­be­trei­bern in Ver­bin­dung set­zen, falls sich bei einer Baum­fäl­lung oder Baum­be­ar­bei­tung eine Strom-Frei­lei­tung in der Nähe befin­det. Dar­über hin­aus wer­den wir mit den Auf­sichts­be­hör­den die ver­kehrs­tech­ni­schen Situa­tio­nen klä­ren und ggf. das zeit­wei­se Sper­ren von Stra­ßen, Geh­we­gen, Fahr­rad­we­gen u. ä. veranlassen.